Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltung
1.1 Allen Geschäftsbeziehungen der Arthur Müller GmbH & Co. KG GmbH (im weiteren AM) mit unseren Kunden (im weiteren Käufer) sowie allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Bedingungen sowie Änderungen von Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen verpflichten AM nur dann, wenn AM diesen schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, falls einzelne Bestimmungen dieser aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sind.
2) Vertragsabschluss
2.1 Vereinbarungen, erteilte Aufträge, etc. werden erst verbindlich, wenn diese von AM schriftlich rückbestätigt wurden.
2.2. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden, namentlich mündliche Abmachungen mit AM -Vertretern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Rückbestätigung durch AM.
3) Preise
3.1 Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Preise wurden unter der Annahme erstellt, dass die in der Kalkulation zugrunde gelegten Kosten stagnieren. Die Preise können daher angepasst werden, sobald eine nicht unerhebliche Steigerung der Arbeits-, Material- oder anderer Herstellungskosten, Änderung der Lieferzeiten, der Lieferkosten, des Lieferorts, oder vom Käufer getätigte Änderung der Menge oder Qualitätsvorgabe eintritt. Mangelnde Angaben von ausreichenden Informationen oder Anweisungen an AM, welche ab dem Tag des Angebots und dem Liefertermin auftreten, oder voraussichtlich auftreten werden, können eine Preisanpassung nach sich ziehen. Eine Preisanpassung dem Käufer gegenüber entfaltet Ihre Wirkung zu dem Zeitpunkt, an der die Änderung der Bedingungen ihre Wirkung entfaltet.
4) Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4.2 Die in den Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen gelten als vereinbart. Im Einzelfall können Aufträge gegen Expresskosten vorgezogen werden. Sofern der Kunde den Wunsch äußert, einen Expressversand, eine Samstagszustellung oder ähnliche Sonderzustellungen zu erhalten, werden ihm diese Kosten berechnet.
4.3 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der Festlegung des individuellen Auftrags sowie der kaufmännischen und technischen Einzelheiten und gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das AM-Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
4.4 Bei nachträglicher Auftragsänderung ist AM an die ursprünglich zugesagte und bestätigte Lieferfrist nicht mehr gebunden.
4.5 Betriebs- und Verkehrsstörungen jeder Art, Feuerschäden, Überschwemmungen sowie alle sonstigen Fälle von höherer Gewalt, Krieg oder Kriegsmaßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Epidemien und Pandemien sowie behördliche Verfügungen, welche die Herstellung, den Versand oder den Verbrauch verringern oder verhindern, berechtigen AM:
a) die Liefertermine angemessen zu verlängern sowie
b) ganz oder teilweise von den Lieferungen zurückzutreten, ohne dass in solchen Fällen der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz erheben kann.
4.6 AM behält sich aus fabrikationstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vor. Bei Mengen bis zu 50.000 Stück pro Artikel können die Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% betragen.
4.7 Falls die Ware nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht geliefert wird, muss der Käufer AM mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist eine Stornierung durch den Käufer möglich.
4.8 Aus der Nichteinhaltung der Lieferfristen können Ansprüche irgendwelcher Art nicht hergeleitet werden.
4.9 Solange der Käufer mit Zahlungen aus vorangegangenen Lieferungen in Verzug ist, ist AM berechtigt die laufende Lieferung zurückzuhalten, bis alle Verbindlichkeiten seitens des Käufers beglichen sind.
4.10 Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Anderenfalls kann AM Rechte gemäß § 326 BGB geltend machen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf.
4.11 Reklamationen müssen umgehend gemeldet werden. Spätestens mit Übergabe der Ware geht die Haftung an den Kunden über.
4.12 Bei Abrufaufträgen ohne nähere zeitliche Begrenzung gilt ein Abnahmezeitraum von sechs Monaten als vereinbart. Für Abnahmeverpflichtungen des Käufers, die innerhalb dieser Frist nicht erfüllt werden, ist AM berechtigt, 1% des Warenwertes pro angefangenem Monat in Rechnung zu stellen.
5) Material und Ausführung
5.1 Ohne besondere Anweisungen von Seiten des Käufers erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren.
5.2 Angaben des Maßes, Gewichtes sowie sonstige technische Angaben stellen Mittelwerte dar und verstehen sich mit üblicher Toleranz. Vorgennannte Abweichungen / Fertigungstoleranzen stellen folglich keinen Mangel dar.
6) Gewährleistung
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel zu untersuchen.
6.2 Mängelrügen sind spätestens einen Monat nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist wird für Mängel jeder Art kein Ersatz mehr geleistet.
6.3 Verborgene Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Auch wegen verborgener Mängel entfällt die Haftung von AM vollständig, wenn sie nicht spätestens binnen sechs Monaten nach Empfang der Ware entdeckt und uns angezeigt werden. Hat der Käufer Ware, die mit einem verborgenen Mangel behaftet war, zur Abwendung eines größeren Schadens weiterverarbeitet, steht ihm nur Anspruch auf entsprechende Minderung des Kaufpreises zu. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzforderungen, sind ausgelassen.
6.4 Mängel der Ware berechtigen nur zu einer Beanstandung, wenn diese einen Gesamtprozentsatz von 2% der gelieferten Menge übersteigen.
6.5 Eine Haftung für die Verwendungsmöglichkeit der Ware hinsichtlich bestimmter Funktionen übernimmt AM nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
6.6 AM ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Kosten von AM, Erzeugnisse der reklamierten Ware AM zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen/ zurückzusenden.
6.7 Bei nachgewiesenen Mängeln kann AM nach Wahl entweder nachbessern, mangelhafte Ware durch Einwandfreie ersetzen, einen angemessenen Preisnachlass gewähren oder den Kaufpreis zurückerstatten, soweit der Ausfall 2% der geschuldeten Liefermenge übersteigt, es sei denn, die Mindestliefermenge wird nicht unterschritten.
6.8 In jedem Falle beschränkt sich die Haftung auf die von AM unmittelbar an der Ware bestehenden Fehler. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist auf den Nachweis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens AM beschränkt.
7) Zahlung
7.1 Die in den Auftragsbestätigungen genannten Zahlungsbedingungen gelten als vereinbart.
7.2 Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Bankprovision berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7.3 Der Käufer verzichtet auf jedes Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht, soweit die Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt sind.
7.4 Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Umstände, die AM nach Abschluss bekannt werden und welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können, berechtigen AM, alle Forderungen sofort fällig zu stellen. Sie berechtigen AM außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen oder die Stellung geeigneter Sicherheiten auch für bereits getätigte Lieferungen zu verlangen sowie von der Lieferverpflichtung zurückzutreten. Jedwede hieraus resultierende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
8) Entwürfe, Produktionsmittel und Schutzrechte
8.1 Von AM oder Dritten ausgeführte grafische Arbeiten wie Entwürfe und Reinzeichnungen etc. bleiben auch nach Bezahlung im Eigentum von AM. Sie dürfen als Muster Dritten gegenüber nur mit ausdrücklicher Genehmigung von AM verwendet werden.
8.2 Alle weiteren grafischen Korrekturrunden sowie Änderungen an der Reinzeichnung werden gesondert berechnet.
8.3 Alle für die Umsetzung des Auftrages angefertigten Werkzeuge, etc. bleiben nach Auftragsdurchführung Eigentum von AM, unabhängig davon, ob dem Käufer hierfür Kosten berechnet wurden.
8.4 Die Beachtung von fremden Schutz- und Urheberrechten, Kennzeichnungsvorschriften etc. unterliegt der Haftung des Käufers auch bei von AM gelieferten Entwürfen. Er haftet allein für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Verletzung und Geltendmachung etwaiger Schutzrechte.
9) Eigentumsvorbehalt
Die von AM gelieferte Ware bleibt Eigentum von AM bis sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen beglichen wurden.
10) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 AM verpflichtet sich, erhaltene Daten nur in dem vom Bundesdatenschutzgesetz zugelassenen Rahmen zu speichern und zu verwenden.
10.2 Erfüllungsort ist Traben-Trarbach.
10.3 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Verbindungen ist Traben-Trarbach.
10.4 In jedem Fall gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 04.04.2022